August 30, 2016 - Austriandl
Wie du clever Steuervorteile beim Firmengeschenk nutzt
Firmengeschenke, egal ob an Mitarbeiter oder Geschäftsfreude, können steuerlich entweder als Werbungskosten bewertet werden oder als Repräsentationsaufwand. Für die Absetzbarkeit bedeutet das einen Unterschied von bis zu 50 Prozent. Die gesetzlichen Grenzen sind schwammig formuliert, daher hier ein paar wertvolle Tipps, wie du auf Nummer sicher gehen kannst.
Firmengeschenke für Mitarbeiter
Geschenke an Arbeitnehmer sind als freiwilliger Sozialaufwand bzw. Sachzuwendung aufgrund eines persönlichen Ereignisses voll abzugsfähig. Du kannst deinen Mitarbeitern also gerne zum Geburtstag, zum Dienstjubiläum und zu Weihnachten ein nettes Geschenk machen. Zu beachten sind nur die Grenzen für die Einkommensteuerbefreiung beim Arbeitnehmer. In Österreich liegt diese bei 186 Euro pro Jahr, in Deutschland bei 60 Euro pro Sachzuwendung. Wenn das Unternehmen vorsteuerabzugsfähig ist, dann sprechen wir hierbei von Nettobeträgen.
Geschenke an Kunden und Geschäftspartner
Geschenke an Kunden und Klienten werden zwar grundsätzlich als nicht abzugsfähige Repräsentationskosten eingestuft, aber es gibt einen Weg, dies zu umschiffen. Um Geschenke als Werbungskosten einzustufen, müssen sie eine entsprechende Werbewirksamkeit entfalten. Das bedeutet, ist das Geschenk mit Firmenlogo und einer Werbeaussage versehen, wird es zu einem Werbemittel – und damit als Werbeaufwand vollständig absetzbar. In Deutschland gilt für die Absetzbarkeit zudem eine Obergrenze von 35 Euro pro Geschenk, in Österreich gibt es keine Wertbeschränkung. Zu beachten sind allerdings die individuellen Compliance-Richtlinien bei den Kunden.
Sprich über das Geschenk mit deinem Steuerberater!
Ich bin Expertin für Geschenke, und ich versuche es, dir möglichst einfach zu bequem zu machen, tolle Geschenke für Mitarbeiter und Geschäftsfreunde zu finden. Mit meinem Verpackungskonfigurator kannst du dein Firmenlogo und individuelle Werbeaussagen auf jede meiner Geschenkboxen drucken lassen. Aber für deine Steuererklärung ist dein Steuerberater zuständig. Ich empfehle dir daher, jedes Firmengeschenk im Vorfeld mit deiner Kanzlei abzusprechen.
Viel Erfolg wünscht dir,
Deine Austriandl